Informationen
Corona
Die freundliche Tanzschule aus Wuppertal
Sie erreichen uns online oder unter 0202 – 870 640 12
Die freundliche Tanzschule aus Wuppertal
Sie erreichen uns online oder unter 0202 – 870 640 12
(Stand 25.10.2020)
Wir sind uns als Inhaber des „Haus der Tänze“ bewusst, welche Verantwortung wir in Zeiten von Covid19 haben und möchten alle Tänzer und Tänzerinnen bitten, sich auch über ihren eigenen Teil der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft in Bezug auf Corona und weiteren Infektionskrankheiten bewusst zu sein. Die folgenden Maßnahmen zum Hygiene- und Infektionsschutzstandard sind deshalb bitte sorgfältig durchzulesen:
Kindertanzen/ Hip Hop/ Ballett /Breakdance
Der Einlass in das Tanzschulgebäude ist nur den Kursteilnehmern erlaubt. Für Kinder <6 Jahren gibt es hier eine Sondererlaubnis für genau eine erwachsene Begleitperson. Die Begleitperson muss nach Kursbeginn das Tanzschulgebäude wieder verlassen (Ein Aufenthalt während der Tanzstunde ist leider nicht möglich; dies gilt auch für Probestunden).
Zumba/Zumba Gold
Für die Zumba Kurse gilt auch weiterhin die Anmeldepflicht für die einzelnen Stunden. Unter dem Reiter Anmeldung Zumba Corona könnt ihr euch über das Anmeldeformular für die einzelnen Kurse anmelden.
Aktuelles Hygienekonzept bleibt bestehen
Ansonsten bestehen natürlich weiterhin die bekannten Auflagen und damit auch unser Hygienekonzept:
Alle Maßnahmen wurden anhand der Verordnung des Landes NRW erstellt (https://www.land.nrw/corona)
Das neuartige Corona Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über die Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.
PERSÖNLICHE HYGIENE
Wichtigste Maßnahmen zur persönlichen Hygiene
oder
Hinweise zum Umgang mit den Behelfsmasken:
Folgende Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind zu beachten:
RAUMHYGIENE:
Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Tanzschulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden.
Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.
Ergänzend dazu gilt:
Generell nimmt die Infektiösität von Corona Viren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor.
In der Tanzschule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.
Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung völlig ausreichend.
HYGIENE IM SANITÄRBEREICH
In allen Toilettenräumen stehen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereit, die regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier stehen ebenfalls bereit.
In den Toilettenräumen dürfen sich stets nur zwei Personen gleichzeitig aufhalten. Auch hier müssen die Abstandsregeln stets gewahrt werden. Ebenso sind auch in den Toilettenräumen die Mund- und Nasenschutz- Masken zu tragen.
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden mindestens 2x täglich gereinigt.
WEGEFÜHRUNG
Die speziellen Regeln zum Ein- und Auslass in die Tanzschule und weitere Wegeführungen entnehmen Sie bitte dem Ablaufplan der Kurse.
MELDEPFLICHT
Aufgrund der Corona Virus-Meldepflichtverordnung des Infektionsschutzgesetzes sind wir verpflichtet sowohl den Verdacht einer Erkrankung, als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in unserer Tanzschule dem Gesundheitsamt zu melden.
ALLGEMEINES
Der vorliegende „Hygieneplan-Corona für das Haus der Tänze“ wurde dem zuständigen Gesundheitsamt zur Kenntnis gegeben.